Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)
Führerscheinuntersuchung
Sachverständiger gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG)
Wir führen Führerscheinuntersuchungen durch!
Preise
Gutachten für die Wiederholungsuntersuchung:
€ 30,-
(Muss der Amtsärztin zugewiesen werden – Reduktion um 50 % der jeweiligen Gebühr)
Bei bestimmten Erkrankungen ist eine weitere Begutachtung durch den/die Amtsarzt/Amtsärztin vom Gesetzgeber vorgesehen!
Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 1:
€ 35,-
Gutachten f. Bewerber um eine Lenkerberechtigung d. Gruppe 2:
€ 50,-
Was soll zur Untersuchung mitgebracht werden?
- amtlicher Lichtbildausweis mit gültigem Foto: z.B. Reisepass, Personalausweis,…
- gültiger Führerschein bei Verlängerungsuntersuchungen
- Name der Fahrschule bei Neuanträgen
- Brillenträger: bei Gruppen A,B,F ist die aktuelle Brille mitzubringen
- bei Gruppen C,E sind die aktuelle Brille und der Brillenpass, der nicht älter als 6 Monate sein darf, mitzubringen
- Kontaktlinsenträger: ein Kontaktlinsenbehälter ist mitzubringen
- bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme: Name und Dosierung
- bekannte Erkrankungen, Behinderungen, Operationen müssen genannt werden können